Zum Inhalt springen

Schlagwort: rezension

Leichte Bilder für Leichte Sprache?

Seit Beginn dieses Jahres bin ich Konsortialmitglied derDIN SPEC PAS 33429 »Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache« und erarbeite Empfehlungen für den Einsatz von Bildern. Dafür habe ich zunächst geschaut, welche Ratgeber und Studien es bereits gibt, in denen etwas zu Bildern für diesen speziellen Bereich zu finden ist. Die meines Wissens letzte in Deutschland erschienenen Studien hat Prof. Kerstin Alexander von der HS Merseburg mit Studierenden durchgeführt.

Die meines Wissens letzte in Deutschland erschienenen Studien hat Prof. Kerstin Alexander von der HS Merseburg mit Studierenden durchgeführt. Rudolf Paulus Gorbach von der Typographischen Gesellschaft München (tgm) hat mich nach meiner Einschätzung gefragt. Er schreibt:

Juliane Wenzl (Illustratoren Organisation e.V.) hat die Publikation zum Bereich des Bildes durchgesehen:

Die derzeitige Diskussion zur Leichten Sprache ist geprägt von der Idee informierender und didaktischer Vermittlung, da sie nach der Gesetzgebung bzw. den angestrebten Regelungen erfolgt. Diese sollen vor allem öffentliche Einrichtungen in die Lage versetzen, Inhalte angemessen zu vermitteln.

Alexander zeigt auf, dass es in den vorliegenden Regelwerken zur Leichten Sprache bisher kaum verbindliche Empfehlungen gibt. Aus ihnen lassen sich lediglich acht Hinweise zur Bildverwendung ableiten, die aber auch auf Probleme hinweisen. So wird z. B. dazu geraten, Bilder wiederholt einzusetzen, damit diese von der Zielgruppe »erlernt« werden können. Das kann aber nur gelingen, wenn die Bilder immer im gleichen Kontext verwendet werden.

Die vorliegenden Studien, einschließlich der sechs in Alexanders Publikation, sind noch zu vereinzelt und zu wenig an klaren Parametern orientiert, als dass sich valide Empfehlungen für die Verwendung einer bestimmten Bildart in bestimmten Kontexten ableiten ließen. Festgestellt wurde, dass Invarianten und Komplexitätsreduktion die Lesbarkeit von Bildern erleichtern. Auch sollten sich Bildinhalte nicht so sehr an Objekten, als vielmehr an Tätigkeiten orientieren. Sprache und Bild sollten sich ergänzen und aufeinander verweisen.

In Hinblick auf die Sprache-Bild-Beziehung unterscheidet sich Leichte Sprache von Standardsprache. In einer Studie wird vermutet, dass Leser der Leichten Sprache an begleitetes Lesen gewöhnt sind, also an Interaktionen, die anhand eines Textes erfolgen. Das lässt die These zu, dass Zugänglichkeit und Verständlichkeit durch den Einsatz aufeinander verweisender Medien noch besser noch besser erreicht werden könnten

Bilder machen sichtbar, sie können abbilden, zeigen und erzählen, dekorativ sein, Informationen vermitteln und zu einem Erkenntnisgewinn führen. Bilder können uns beeinflussen, etwas zu tun oder zu lassen. Sie können außerdem motivieren und die Aufmerksamkeit der Rezipienten halten oder auf etwas richten. Bilder tragen zur Erinnerung bei, wenn sie als inneres Bild wiederholt werden; die Aktivierung innerer Bilder trägt im Umkehrschluss zum Textverstehen bei. 

Bildkonzepte im Kontext Leichter Sprache sollten, wie in anderen Kontexten auch, individuell, konsistent und der Aufgabe wie der Zielgruppe angemessen sein.

Die vollständige Rezension findet sich auf dem Blog der tgm: https://tgm-online.de/typografie-und-bild-barrierefrei/

Kerstin Alexander (Hrg.)
Mit Typografie und Bild barrierefrei kommunizieren 
Kommunikation – Partizipation – Inklusion 
Forschungsstand und Studien 
382 Seiten  
Broschur
ISBN 978-3-7329-0584-3 
49,80 Euro

Kommentare geschlossen

Buchrezension – Kunst, Markt und Recht Einführung in das Recht des Kunstschaffens und der Nutzung von Kunstwerken

Mit diesem Buch, das 2019 in 4. überarbeiteter Auflage erschienen ist, ist Gerhard Pfennig ein kompaktes und verständliches Kompendium zum Urheberrecht gelungen. Auf gut 200 Seiten gibt er einen umfassenden Überblick darüber, was bei Herstellung, Verkauf und Verwertung von Kunstwerken zu beachten ist.

Der Klappentext verspricht einen »Leitfaden für den rechtssicheren Umgang mit Kunstwerken. Behandelt werden die urheberrechtlichen, steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen des Kunstschaffens, des Kunsthandels, der privaten und öffentlichen Kunstausstellungen und des Kunstsammelns […]« Und das Buch hält, was hier versprochen wird. Gerhard Pfennig, ehemaliger Geschäftsführer des BBK, der Stiftung Kunstfonds, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst und aktuell Sprecher der Initiative Urheberrecht, hat sein Wissen aus langen Jahren des Umgangs mit Kunst, Künstlern, Verwertern und dem Kunstmarkt zusammengetragen. Entstanden ist ein Buch in handlichem Format, dessen Softcover-Einband in einem freundlichen Orange erstrahlt. Ja, auch der Farbton ist wichtig: So findet es sich auf dem vollen Schreibtisch besser wieder – denn dort sollte es liegen. Von Zeit zu Zeit lohnt sich ein Griff zu dem wohlgeordneten, mit Informationen übervollen Band; und sei es nur, um durch seine Seiten zu flanieren.

Obwohl Pfennig eine Unmenge rechtlicher Themen abhandelt, liest sich das Buch angenehm leicht und anschaulich. Es trägt seinen Untertitel »Einführung in das Recht des Kunstschaffens und der Nutzung von Kunstwerken« zu Recht, denn es bietet einen auch für Laien verständlichen Zugang zu rechtlichen Themen. Die detaillierte Struktur, ein umfassendes Inhaltsverzeichnis sowie ein Stichwortverzeichnis erlauben, schnell und einfach zu finden, wonach man sucht.

Thematisch schlägt Pfennig den ganz großen Bogen, von »Jeder Mensch ein Künstler« (Einleitung) bis zu »Tod und Leben« (Erben) – mit allem dazwischen, was einem Kunstwerk und seinem Urheber, seiner Urheberin, widerfahren kann. Wenn Pfennig einleitend formuliert: »Die Rechtsstellung der Künstler bzw. der von ihnen geschaffenen Kunstwerke ergibt sich aus einem Puzzle verschiedener Gesetze, in denen jeweils Einzelaspekte geregelt werden«, so spiegelt sich dies in der Aufbereitung der Themen im Buch. Er beginnt mit Rahmenbedingungen für die Produktion von Kunst und unterschiedlichen Kunstformen, leitet über zu den Rechten, die entstehen, wenn wir ein Werk schaffen, und endet bei dessen Verwertung, auch im Internet. Der Verkauf von Werken wird ebenso angesprochen wie das Ausstellen, Vervielfältigungen und Fälschungen. Schrankenregelungen werden gleichermaßen erläutert wie die Rollen von Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse. Sogar zu Förderungen und Steuern gibt es je ein Kapitel. Zum Schluss des Buches geht es um rechtliche Belange; darum, wie man vor welchem Gericht seine Interessen durchsetzten kann, welche Ansprüche sich daraus ergeben sowie um Verjährungsfristen.

Pfennig gelingt es, den manchmal doch recht abstrakten Stoff anhand vieler alltagsnaher Beschreibungen greifbar und vorstellbar zu machen.

Da im Titel des Buches dreimal das Wort »Kunst« auftaucht und im Laufe der Lektüre deutlich wird, dass Pfennig genau diese im Fokus hat, mag sich die Frage stellen: Was hat das mit Illustration zu tun? Sehr viel, auch wenn es manchmal nicht gleich offensichtlich ist. Illustrationen sind, wie Kunstwerke, urheberrechtlich geschützte Werke. Sie können sowohl als bildende als auch als angewandte Kunst begriffen werden, je nachdem, wofür und wie sie produziert werden. So ist allerdings auch nicht immer eindeutig oder problemlos nachvollziehbar, wie sich die erwähnten Abgrenzungen und Beispiele auf Situationen von Illustrator*innen beziehen lassen. Auch die im Buch aufgemachten Differenzierungen und Beispiele verweisen immer wieder auf diese Problematik. So unterscheidet Pfennig gleich zu Anfang entlang des Urheberrechtsgesetzes zwischen bildender Kunst, Fotografie, Grafik-Design und angewandter Kunst. Dieser Abgrenzung liegen keine inhaltlichen Kriterien zugrunde sondern juristische; angewandte Kunst wird beispielsweise im Sinn von »Produktdesign« aufgefasst. Hinsichtlich der Beurteilung von Grafik-Design bleibt die Situation in der Praxis teilweise unbefriedigend: »Hier zeigt sich erneut die Vielschichtigkeit der Bewertung verschiedener künstlerischer Berufe in unterschiedlichen Rechtsgebieten.«

Derartige Abschnitte zeigen – wie auch Pfennigs Argumentation an einigen anderen Stellen – die Lücken, die zwischen alltäglichen (»gesunder Menschenverstand« und praktische Erfahrung) und rechtlichen Auffassungen klaffen. Eine Stärke des Bandes ist aber, dass die verwendeten Begrifflichkeiten erläutert werden, oft auch in Differenzierung zueinander. Dadurch nimmt Pfennig seine Leser an die Hand und erlaubt einen Einblick, wie Juristen denken und argumentieren. Das ist für Illustrator*innen durchaus wissenswert und bietet eine Chance, die unterschiedlichen Blickwinkel auf die Materie nachzuvollziehen.

Illustrator*innen müssen sicher etwas in dem Werk »navigieren«, um die passenden Aussagen und Stichworte zu finden. Wer etwa auf Einzelheiten zu Verlagsverträgen und -verwertungen hofft, hofft vergebens. Wer allerdings in der Lage ist, seine Arbeiten im Rahmen der Kunst zu verorten und Analogien auszumachen, für den oder die ist dieses Buch eine Bereicherung. Ebenso für diejenigen, die sich einen umfassenden Überblick über die Produktion und Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und aller damit zusammenhängenden Aspekte verschaffen wollen.

Wer sich vor dem Kauf einen genauen Einblick in das Buch verschaffen will, dem oder der empfehle ich das umfassende und aufschlussreiche Inhaltsverzeichnis: https://d-nb.info/1200824326/04.

Ich lege »Kunst, Markt und Recht« allen ans Herz, die eine verständliche und zugängliche Handreichung suchen, um sich einen grundlegenden Überblick über den rechtlichen Rahmen ihres künstlerischen Schaffens anzueignen.

Gerhard Pfennig
Kunst, Markt und Recht
Einführung in das Recht des Kunstschaffens und der Nutzung von Kunstwerken
Passau : MUR Verlag
Berliner Bibliothek zur Urheberrecht, Bd. 7
28,- Euro

Dieser Text ist erstenmals am 18.06.2020 veröffentlicht worden in den News der Illustraotren Organisation.

Kommentare geschlossen

CAMP Nr. 1 Magazin für Comic, Illustration und Trivialliteratur

„Die etwas andere Zeitschrift für Nostalgiker erscheint erstmals im November 2014. Das Team der Edition Alfons begibt sich in CAMP auf eine Reise in triviale Gefilde, in die Grenzbereiche zwischen Trash und Kitsch, und beschäftigt sich mit den schönen Dingen, die man als Kind und Teenager begeistert konsumiert hat und denen man als erwachsener Mensch mit heimlichem Vergnügen begegnet.“

Mit etwa diesen Worten kündigten die Herausgeber das Erscheinen ihres neuen Verlagsproduktes an. Mittlerweile hatte ich das Vergnügen, CAMP zu lesen und konnte mir einen persönlichen Eindruck verschaffen, was sich hinter dem verlangenerweckenden Titel verbirgt.

CAMP Nr. 1
CAMP Nr. 1

Das Wichtigste zuerst: Danke!
Danke für ein Magazin, das es nicht nötig hat, gezwungen hipp zu sein und dessen Inhalte ausreichend schräg sind, um sich eine klare, fast konventionell zu nennende Gestaltung leisten zu können. CAMP ist eine rundum erfreuliche Drucksache, angenehm leserlich gesetzt und mit ausreichend Raum für eine großzügige Bebilderung der Artikel. Farbliche Kennzeichnungen aller Beiträge entsprechend ihres Referenzzeitraums machen die zeitlichen Schwerpunkte des Heftes schon im Inhaltsverzeichnis grafisch ablesbar.
Danke auch für den Entschluss, sich über Gattungs- und Genregrenzen hinwegzusetzen und Zeichnungen unterschiedlicher Ausprägungen gemeinsam mit populärkulturellen Inhalten in einer Publikation zusammenzubringen.

Die Herausgeber versprechen eine »Entdeckungsreise« durch Primärmaterial, ausgewählte Comics, Illustrationen und Trivialkultur. Und tatsächlich führt der Leseweg durch recht verschiedene Gegenden, jeder Artikel ist eine kleine Welt für sich und so ist für jede/n etwas dabei.

Kommentare geschlossen

This Is Not A Love Song

(Public Images Ltd., 1983)

Es ist mir wichtig, anhand des Titels zuerst mein Verhältnis zum Material offenzulegen, sind doch die Publikationen, über die ich sprechen werde, alle in meinem Beisein, mit meinem Dazutun und im Rahmen von Lehrveranstaltungen entstanden. Es ist, wie ich jetzt weiß, eher dumm, sein Erkenntnisinteresse und seine Materialauswahl vorab festzulegen, um dann mehr oder weniger verzweifelt zu versuchen, sie auch zusammenzubringen.
Ehe ein falscher Eindruck entsteht: Ich mag die Ergebnisse der Illustrationsmodule von Ute Helmbold, über die ich sprechen werde. Aber das Material ist nicht einfach, und es weigert sich, die Thesen, die ich mir zurecht gelegt hatte, bestmöglich zu illustrieren. Dennoch wird es in meinem Vortrag, wie angekündigt, darum gehen, wie Bewegungen, Handlungen und Zeit in Bildfolgen evoziert werden können und wie sie die Erzählung mit formieren.

Das vollständige Programm findet sich hier.

Tagung zur Graphic Novel
Tagung zur Graphic Novel

Vortrag von Juliane Wenzl, Donnerstag, 3.7., 10.15 Uhr
Bewegungen in Zeit und Raum
Um mit Bildern erzählen zu können, müssen Abläufe und Zeitlichkeiten im Bild und zwischen Bildern evoziert werden.
Wie beeinflussen Inhalt der Darstellung und Relationen – innerhalb des Bildes, zwischen Bildfläche und Binnenelementen und die der Bildflächen zueinander – die Möglichkeiten, in Bildern und Bildfolgen Bewegungen in Zeit und Raum zu repräsentieren? Welche Hinweise lassen auf Dauer und
Geschwindigkeit der ausgelösten Erzählung schließen?
Juliane Wenzl untersucht anhand von Bildfolgen aus den Modulen Illustration an der HBK Braunschweig, wie Zeitzeichen, Bewegungszeichen und Verweise auf die Narration einwirken.
Ein Kommentar